ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Talent Camps + Talent- und Fördertraining

  1. Vertragsabschluss
    Veranstalter des Talent- und Fördertraining ist die Schwarzwälder Fußballakademie, Rathausstraße 10, 78736 Harthausen. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, über die Homepage oder per E-Mail erfolgen.
  2. LeistungsumfangDer Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Änderungen sind möglich. Sie obliegen der Entscheidung des Betreuungspersonals vor Ort.
  3. BezahlungNach der Anmeldung über eine SEPA- Einzugsermächtigung.
  4. Rücktritt und Kündigung durch die FußballakademieDie Schwarzwälder Fußballakademie kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen: a) Wenn die festgelegte Zahl von 12 Teilnehmern nicht erreicht wird. b) Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung der Fußballakademie nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Nach einer Kündigung besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Erstattung des Ticket- bzw. Saisonbeitrags.
    1. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Kündigungsfrist für das Fördergruppentraining beträgt drei Monate zum Monatsende. Der Rücktritt bedarf der Schriftform
    2. Bei Rücktritt innerhalb der letzten vier Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung sind 20% Storno – und Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.
    3. Bei Rücktritt innerhalb einer Woche vor Beginn der gebuchten Veranstaltung sind 80% Storno und Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.
    4. Im Krankheits- oder Verletzungsfall erfolgt bei Nachweis durch ärztliches Attest eine Rückerstattung von bis zu 50% de s Teilnehmerbetrages.
    5. Übertragung des Vertrages auf Dritte.Bis zum  Vertragsbeginn können die Erziehungsberechtigten des Teilnehmers verlangen, dass statt ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. Der Veranstalter ist berechtigt dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, wenn dieser den besonderen Veranstaltungserfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Camppreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
  5. Mindestteilnehmerzahl
    1. Camps ohne ÜbernachtungDer Veranstalter kann wegen Nichterreichens der ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Teilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen Campausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert.
  6. HaftungDer Veranstalter haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Trainer und Betreuer, die ordnungsgemäße Durchführung der Trainingseinheiten und die ordnungsmäßige Erbringung der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter haftet nicht für die Fahrlässigkeit der Trainer und Betreuer. Keine Haftung seitens des Veranstalters besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Erziehungsberechtigte haftet für die vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden des jeweiligen Teilnehmers.
  7. Versicherungen
    Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein. Die direkte An- und Abfahrt, sowie Verletzungen und eventuelle Schäden während der Trainingsdauer sind durch die jeweiligen Versicherungen der Erziehungsberechtigten sowie durch die Versicherung der Schwarzwälder Fußballakademie abgesichert.
  8. Medizinische VersorgungWird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten die Schwarzwälder Fußballakademie, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten der Fußballakademie durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
  9. Foto- und FilmrechteDie Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter, die Schwarzwälder Fußballschule, sowie die von der Schwarzwälder Fußballakademie mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden – auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu
    Merchandisingzwecken.
  10. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.